Rechtsprechung
   BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,19431
BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21 (https://dejure.org/2023,19431)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.2023 - 2 A 18.21 (https://dejure.org/2023,19431)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 2023 - 2 A 18.21 (https://dejure.org/2023,19431)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,19431) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Entfernung einer Beamtin aus dem Beamtenverhältnis nach einer strafgerichtlichen Verurteilung; Schwere des Dienstvergehens als maßgebendes Bemessungskriterium für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme

  • rewis.io

    Entfernung einer Beamtin aus dem Beamtenverhältnis nach einer strafgerichtlichen Verurteilung

  • doev.de PDF

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach strafgerichtlicher Verurteilung; Reichweite der Bindungswirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Entfernung einer Beamtin aus dem Beamtenverhältnis nach einer strafgerichtlichen Verurteilung; Schwere des Dienstvergehens als maßgebendes Bemessungskriterium für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme

  • datenbank.nwb.de

    Entfernung einer Beamtin aus dem Beamtenverhältnis nach einer strafgerichtlichen Verurteilung

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die strafgerichtliche Verurteilung einer Beamtin - und ihre nachfolgende Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Papierfundstellen

  • NVwZ 2024, 165
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21
    Denn ihre Handlung war weder formell in ihr Amt noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2001 - 1 D 55.99 - BVerwGE 114, 37 , vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 9 und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 10).

    Auch wenn die Voraussetzungen für die disziplinarrechtliche Relevanz außerdienstlichen Fehlverhaltens eines Beamten erheblich erhöht worden sind, darf der Beamte durch dieses Verhalten das Vertrauen der Bürger nicht beeinträchtigen, er werde als Repräsentant des demokratischen Rechtsstaates eine unabhängige, unparteiliche und gesetzestreue Verwaltung sicherstellen (BVerwG, Urteile vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 11).

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21
    Ungeachtet des Umstands, dass Strafverfahren und Disziplinarverfahren unterschiedliche Zwecke verfolgen (BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 34 und vom 16. Juni 2020 - 2 C 12.19 - BVerwGE 168, 254 Rn. 40), folgt die Disziplinarwürdigkeit des Verhaltens der Beklagten aus dem Umstand, dass sie wegen einer vorsätzlich begangenen schwerwiegenden Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, die nur wenig hinter dem Strafmaß zurückbleibt, das nach § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBG ohne weitere Prüfung die Annahme der Untragbarkeit des Betroffenen für den öffentlichen Dienst begründet.

    Nicht die Vorstellung des jeweiligen Disziplinargerichts, sondern die Einschätzung des Parlaments bestimmt, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind (BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 22 f. und vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 28).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21
    Denn ihre Handlung war weder formell in ihr Amt noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2001 - 1 D 55.99 - BVerwGE 114, 37 , vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 9 und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 10).

    Nicht die Vorstellung des jeweiligen Disziplinargerichts, sondern die Einschätzung des Parlaments bestimmt, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind (BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 22 f. und vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 28).

  • BGH, 11.09.2003 - 4 StR 193/03

    Besonders schwerer Fall des Betruges (Indizwirkung des Regelbeispiels;

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21
    Es reicht dabei aus, dass das durch die Straftat Erlangte für die eigene Verwendung vorgesehen ist, indem es zur Deckung eigener Bedürfnisse eingesetzt wird und eigene Aufwendungen erspart (Holtz, Aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Strafsachen, MDR 1976, 632 ; BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 193/03 - NStZ 2004, 265 Rn. 7; Fischer, StGB, 70. Aufl. 2023, Vor § 52 Rn. 62 m. w. N.).

    Zwar kann die Indizwirkung des Regelbeispiels durch besondere mildernde Umstände entkräftet werden, die für sich allein oder in ihrer Gesamtheit so schwer wiegen, dass die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle unangemessen erscheint (BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 193/03 - NStZ 2004, 265 Rn. 1 ff.).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21
    Denn unter der Geltung der Vorgaben des § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG ist es nicht möglich, die in der Rechtsprechung des Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten und "anerkannten" Milderungsgründe als abschließenden Kanon der allein beachtlichen Entlastungsgründe anzusehen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 und vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21
    Dieser "anerkannte" Milderungsgrund setzt voraus, dass der Beamte Gelder oder Güter zur Minderung oder Abwendung einer existenzbedrohenden Notlage verwendet hat (BVerwG, Urteile vom 25. August 2009 - 1 D 1.08 - juris Rn. 74 m. w. N. und vom 19. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 34).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21
    aa) Liegt eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Beamten im Sinne des § 21 StGB tatsächlich vor, so ist dieser Umstand vom Disziplinargericht bei der Bewertung der Schwere des Dienstvergehens mit dem ihm zukommenden erheblichen Gewicht heranzuziehen (BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - juris Rn. 32).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21
    Denn unter der Geltung der Vorgaben des § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG ist es nicht möglich, die in der Rechtsprechung des Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten und "anerkannten" Milderungsgründe als abschließenden Kanon der allein beachtlichen Entlastungsgründe anzusehen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 und vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21
    Wegen des auch im Disziplinarverfahren geltenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Schuldgrundsatzes kann die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht mehr ausgesprochen werden, wenn eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit vorliegt (BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 34).
  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2023 - 2 A 18.21
    Dieser "anerkannte" Milderungsgrund setzt voraus, dass der Beamte Gelder oder Güter zur Minderung oder Abwendung einer existenzbedrohenden Notlage verwendet hat (BVerwG, Urteile vom 25. August 2009 - 1 D 1.08 - juris Rn. 74 m. w. N. und vom 19. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - BVerwGE 154, 10 Rn. 34).
  • BVerwG, 28.02.2017 - 2 B 85.16

    Verminderung der Schuldfähigkeit des Beamten bei Begehung der Tat (hier: Besitz

  • BVerwG, 04.07.2013 - 2 B 76.12

    Disziplinarklage; Umfang der Bindungswirkung nach Zurückverweisung; wesentlicher

  • BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14

    Zugrundelegung tatsächlicher Feststellungen aus einem anderen gesetzlich

  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 363/15

    Keine Bindungswirkung bzgl. Feststellungen und Entscheidung des früheren

  • BVerwG, 29.08.2017 - 2 B 76.16

    Verminderung der Schuldfähigkeit eines Beamten bei der Bewertung der Schwere des

  • BVerwG, 23.10.2002 - 1 D 5.02

    Spielsüchtige Posthauptschaffnerin; Entwendung von Geld aus den Zustelltischen

  • BVerwG, 23.05.2017 - 2 B 51.16

    Frist für die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts über eine

  • BVerwG, 17.10.2019 - 2 B 79.18

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst durch Begehung eines außerdienstlichen

  • BVerwG, 16.03.1993 - 1 D 69.91

    Schuldfähigkeit - Bulemie - Beschaffungskriminalität

  • BVerwG, 24.07.2019 - 2 B 22.19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Grundsätzliche Bedeutung der

  • BVerwG, 29.11.1989 - 1 D 71.88

    Disziplinarverfahren - Lösungsmöglichkeit - Strafgerichtliche

  • BGH, 22.06.2011 - 5 StR 226/11

    Deal; grob sachwidrige Verständigung; Aufklärungspflicht (psychiatrische

  • BVerwG, 11.12.1996 - 1 D 56.95

    Verfassungsrecht - Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  • BVerwG, 29.06.2005 - 2 B 112.04

    Anwendung des § 18 Abs. 1 Bundesdisziplinarordnung (BDO) zur Bindung an die

  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen

  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt);

  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

  • BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 15.09

    Disziplinarverfahren; Mangel; Verfahrensfehler; Wesentlichkeit;

  • BGH, 11.10.1994 - 1 StR 522/94

    Auskunftsverweigerungsrecht - Zeugenladung - Hehlerei - Gewerbsmäßigkeit -

  • BVerwG, 28.11.2019 - 2 VR 3.19

    Vorläufige Dienstenthebung und teilweise Einbehaltung der Dienstbezüge

  • BVerwG, 19.12.2023 - 2 B 43.22

    Disziplinarrechtliche Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Frühzeitige

    Umgekehrt können Gesichtspunkte des Persönlichkeitsbilds oder eine besondere Vertrauensbeeinträchtigung die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen, obwohl diese Maßnahme nach der Schwere des Dienstvergehens für sich genommen nicht indiziert ist (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 20. April 2023 - 2 A 18.21 - ZBR 2023, 420 Rn. 26 ff. m. w. N.).
  • BVerwG, 09.01.2024 - 2 B 13.23
    Von der Bindungswirkung nach § 57 Abs. 1 Satz 1 BDG nicht erfasst werden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingegen Tatsachen, die lediglich für die Strafzumessung maßgeblich sind (BVerwG, Urteile vom 31. März 1998 - 1 D 59.97 - juris Rn. 20 und vom 20. April 2023 - 2 A 18.21 - ZBR 2023, 420 Rn. 30; Beschluss vom 27. Dezember 2016 - 2 B 126.15 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 20.03.2024 - 16a D 22.2572

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Ministerialbeamter (Besoldungsgruppe A 15),

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 20.4.2023 - 2 A 18.21 - juris Rn. 33 ff. zu § 57 Abs. 1 Satz 1 BBG; B.v. 24.7.2023 - 2 B 25.22 - juris Rn. 12) ist nunmehr geklärt, dass wegen des für das Strafgericht vorgegebenen Prüfprogramms beim Fehlen von Ausführungen zur Schuldfähigkeit des Täters davon auszugehen ist, dass das Strafgericht das Vorliegen eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB verneint hat.
  • BVerwG, 05.12.2023 - 2 B 3.23
    Damit bestimmt die Einschätzung des Parlaments, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 28 und vom 20. April 2023 - 2 A 18.21 - juris Rn. 28; Beschluss vom 30. März 2022 - 2 B 46.21 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 55 Rn. 11).
  • VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138

    Polizeibeamtin, Entfernung aus dem Dienst, Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, U.v. 20.4.2023 - 2 A 18.21 - juris Rn. 33 ff. zu § 57 Abs. 1 Satz 1 BBG; B.v. 24.7.2023 - 2 B 25.22 - juris Rn. 12) ist nunmehr geklärt, dass wegen des für das Strafgericht vorgegebenen Prüfprogramms beim Fehlen von Ausführungen zur Schuldfähigkeit des Täters davon auszugehen ist, dass das Strafgericht das Vorliegen eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB verneint hat.
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2024 - 14 LB 1/23

    Aufhebung eines Beweisbeschlusses; Auswirkungen eines Strafurteils auf ein

    Bei Bestehen einer solchen Bindungswirkung ist dem Disziplinargericht eine eigene Beweisaufnahme mittels der Einholung eines Sachverständigengutachtens oder der Anhörung eines sachverständigen Zeugen nicht gestattet (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 2023 - 2 A 18.21 -, juris LS und Rn. 37 ff.).
  • BVerwG, 24.07.2023 - 2 B 25.22

    Beamtenrechtliches Disziplinarverfahren wegen des Vorwurfs des Besitzes und der

    Dass das Strafgericht keines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB als erfüllt angesehen hat, ist eine tatsächliche Feststellung eines rechtskräftigen Urteils im Strafverfahren i. S. v. § 41 DiszG BE und § 57 Abs. 1 Satz 1 BDG und nimmt deshalb an der Bindungswirkung teil (BVerwG, Urteil vom 20. April 2023 - 2 A 18.21 - Rn. 33 ff.).
  • VG München, 16.01.2024 - M 13L DK 21.3899

    (Landes) Disziplinarrecht, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Innerdienstliche

    Anhaltspunkte für eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit sind schon nicht ersichtlich und im Übrigen auch im Strafverfahren nicht angenommen werden (vgl. insoweit zur Bindungswirkung BVerwG, U.v. 20.4.2023 - 2 A 18.21 - beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht